Der Wirtschaftsbereich der Energiewirtschaft ist die Gewinnung/der Import von Energieträgern, die Weiterverarbeitung und Veredelung dieser Energieträger sowie die Bereitstellung und Vertrieb von Energieleistungen an private Konsumenten oder Unternehmen.
Der in der Wirtschaftspraxis recht allgemein und weit gehaltene Begriff „Energiewirtschaft“ umfasst daher eine Vielzahl von Unternehmen und Tätigkeitsgebieten wie z.B. Heizölhändler, Braunkohlentagebau, Solarzellenproduktion, Stadtwerke oder Netzbetreiber.
In der Energiewirtschaft wird zwischen leitungsgebundenen und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern unterschieden. Leitungsgebundene Energieträger (Erdgas, Elektrizität, Erdöl) müssen durch ein Leitungssystem (Netz) zum Verwendungsort transportiert werden. Der Aufbau dieser Transportinfrastruktur ist in der Regel sehr kapitalintensiv.
Die nichtleitungsgebundenen Energieträger (Stein-/Braunkohle, Mineralölprodukte) benötigen zum Transport kein besonderes Leitungssystem und sind daher für eine wettbewerbliche Marktstruktur vorteilhafter.
Der nachfolgende Beitrag "Energiewirtschaft Überblick beschreibt kurz die gängigen Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Steinkohle und Braunkohle, Kernenergie, erneuerbare Energien wie Wind- und Wasserkraft und weitere Energieträger. Nach der Beschreibung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wie Regulierung und Liberalisierung wird auf Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft und der Gaswirtschaft eingegangen.
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